Hackerangriff auf amtliche Websiten vor Parlamentswahl in Bahrain – landeszeitung.de

Manama. Die Parlaments- und Kommunalwahlen im Golfstaat Bahrain sind von einem Hackerangriff auf staatliche Internetseiten überschattet worden. Betroffen waren am Freitagabend unter anderem der Internetauftritt des Parlaments und der Nachrichtenagentur BNA. Das Innenministerium teilte mit, Webseiten seien angegriffen worden, um die Wahlen zu behindern und negative Nachrichten zu verbreiten.

Zunächst war unklar, wer für den Hackerangriff verantwortlich war. In den sozialen Medien kursierte das Bekenntnis einer bislang unbekannten Gruppen mit dem Namen Al-Toufan („Die Flut“) Team. Der Angriff sei eine Antwort auf die Versuche des „herrschenden Regimes“ die Rechte des Volkes zu verletzten. Damit werde der Wille des Volkes umgesetzt, die „Scheinwahlen“ zu boykottieren. Die Echtheit des Bekenntnisses konnte zunächst nicht unabhängig überprüft werden.

Das arabische Königreich Bahrain wird von einem sunnitischen Herrscherhaus regiert. Die Mehrheit der Bevölkerung ist jedoch schiitisch. Im Zuge der arabischen Aufstände im Jahr 2011 war es auch in Bahrain zu großen Demonstrationen gegen die Führung des Landes gekommen. Das Militär beendete die Proteste gewaltsam.

Die Führung ging mit harter Hand gegen die schiitische Opposition vor. Deren Anführer landeten in Haft. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beklagte in dieser Woche, Bahrains Behörden hätten in den vergangenen elf Jahren alle abweichenden Meinungen unterdrückt und die freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt. Gewählt werde jetzt „in einem Umfeld politischer Unterdrückung“.

Mehr als 340.000 Wähler waren an diesem Samstag aufgerufen, unter anderem 40 Abgeordnete des Repräsentantenhauses zu bestimmen. Die Abgeordneten der zweiten Kammer, des Schurarates, werden vom König bestimmt. Das Parlament hat jedoch beschränkten Einfluss. Die eigentliche Macht liegt in Händen der Herrscherfamilie Al Chalifa. Amnesty erklärte, drei wichtige Oppositionsparteien seien verboten worden. Dabei handele es sich um einen „eklatanten Rechtsverstoß“.

RND/dpa