Eigentlich sollte der Steuerhinterziehungsprozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck bis kurz vor Weihnachten laufen. Die Verhandlungstage waren bis zum 22. Dezember angesetzt. Jetzt will das Landgericht München I aber deutlich früher das Urteil verkünden – voraussichtlich schon an diesem Donnerstag (27. Oktober). Das dürfte vor allem daran liegen, dass Schuhbeck während des Prozesses ein Geständnis abgelegt hat und damit keine weitere Beweisaufnahme mehr nötig ist.
2,3 Millionen Euro unterschlagen?
Dem Starkoch wird vorgeworfen, mit Hilfe eines Computerprogramms hohe Summen an Steuern hinterzogen zu haben. Die Liste, die Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl zu Beginn des Prozesses vorlas, ist lang. Schuhbeck stornierte demnach im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ über Jahre hinweg jährlich mehrere hunderttausend Euro. Insgesamt mehr als 4,3 Millionen Euro sollen auf diese Weise nicht in den Büchern aufgetaucht sein, über verschiedene Steuerarten hinweg soll Schuhbeck mit diesem Trick 2,35 Millionen Euro beiseite geschafft haben.
Diese Summe könnte für Schuhbeck nun bitter werden, denn sie wird wohl entscheidend für das Strafmaß sein. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 soll bei einer Steuerhinterziehung ab einer Million Euro eine Haftstrafe die Regel sein.
Laut dem BGH ist eine Bewährung „nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich“, schrieb damals die „taz“. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, erklärte der Vorsitzende Richter Armin Nack. „Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht.“ Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern sei kein Milderungsgrund.
Im Gesetz zur Steuerhinterziehung heißt es, dass diese mit Geldstrafen, einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet wird.
Schuhbeck zu drohender Haftstrafe: „Diese Vorstellung macht mir Angst“
Eine Woche nach Prozessbeginn hatte Starkoch Schuhbeck ein Geständnis abgelegt, aber auch Erinnerungslücken zu Protokoll gegeben. „Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte der 73-Jährige gesagt. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“
Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien „auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin“, sagte der Gastronom, der inzwischen Insolvenz für seine Restaurants und Unternehmen hat anmelden müssen. „Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist.“
Er bat zu entschuldigen, dass er dies nicht sofort „in der gewünschten Deutlichkeit“ gesagt habe. „Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet“, sagte Schuhbeck. „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst.“
Weiterer Angeklagter beschuldigt Schuhbeck
Neben Schuhbeck steht noch ein weiterer Mann vor Gericht. Der IT-Fachmann soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft das Computerprogramm entwickelt haben. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Mann räumte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein und legte über seine Anwältin ein Geständnis ab. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Er habe dies getan, weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.
Alfons Schuhbeck gehört seit vielen Jahren zu den populärsten Köchen in Deutschland. Er ist wegen zahlreicher Fernsehauftritte bekannt und veröffentlichte auch viele Kochbücher.
RND/dpa/AFP/toe